1. Was muss ich beachten, bevor ich meinen Fahrschulausbildungsvertrag kündige?
- Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen.
- Vergewissern Sie sich, ob eine Kündigung spezielle Voraussetzungen erfüllen muss (z.B. Schriftform).
- Denken Sie darüber nach, ob bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden können oder ob Gebühren anfallen könnten.
2. Wie formuliere ich ein korrektes Kündigungsschreiben für meinen Fahrschulvertrag?
Im Kündigungsschreiben sollten folgende Punkte klar und deutlich formuliert sein:
- Absender- und Empfängeradresse
- Datum der Kündigung
- Klare Erklärung der Kündigung inklusive Angabe des Kündigungsdatums
- Erwähnung des Vertrags(datum) und der Kunden- bzw. Vertragsnummer
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
- Unterschrift
3. Welche Fristen muss ich bei der Kündigung meines Fahrschulvertrages einhalten?
Die Kündigungsfristen sind im Vertrag festgelegt. Häufig sind dies:
- 14 Tage zum Monatsende oder
- andere, im Vertrag definierte Fristen.
Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig, um keine Fristen zu verpassen.
4. Welche Unterlagen muss ich meiner Kündigung beifügen?
In der Regel reicht ein formloses Schreiben aus, jedoch kann je nach Vertrag gefordert sein:
- Kopie des Fahrschulvertrags
- Nachweis der Gründe bei einer außerordentlichen Kündigung (falls zutreffend)
5. An wen muss ich mein Kündigungsschreiben richten?
Richten Sie Ihr Kündigungsschreiben direkt an die Fahrschule oder an die Person, die im Vertrag als Verantwortlich genannt wird. Achten Sie darauf, die richtige und vollständige Adresse zu verwenden.
6. Was passiert mit bereits gezahlten Gebühren nach der Kündigung des Fahrschulvertrages?
Die Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren hängt von den Vertragsbedingungen ab. Oft ist eine teilweise Rückerstattung möglich, insbesondere wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Klären Sie dies am besten vor der Kündigung ab.
7. Kann ich meinen Fahrschulvertrag auch per E-Mail kündigen?
Ob eine Kündigung auch digital möglich ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Viele Fahrschulen akzeptieren eine Kündigung per E-Mail, es wird jedoch empfohlen, zusätzlich eine schriftliche Kündigung per Post zu senden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Prüfen Sie den Vertrag oder erkundigen Sie sich direkt bei der Fahrschule.